Kosten & Kostenerstattung

Die Kosten für meine Leistungen

Gesetzlich Versicherte


Die Kosten einer Psychotherapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen auf Antrag übernommen, wenn eine psychische Erkrankung vorliegt. Bitte bringen Sie zum ersten Sprechstundentermin die Versichertenkarte ihrer Krankenkasse und ggf. vorliegende Arzt- oder Klinikberichte mit.


Selbstzahler


Klienten, bei denen keine psychische Erkrankung vorliegt oder die aus anderen Gründen keine Abrechnung mit der Krankenkasse wünschen, können die Gespräche privat bezahlen. Paargespräche und Coaching sind ebenfalls nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten und werden privat in Rechnung gestellt. In diesem Fall orientiere ich mich an der Gebühren­verordnung für Psycho­therapeuten (GOP).

Ausfallhonorar


Meine Praxis ist eine Bestellpraxis, d.h. die Sitzungszeit ist für jeden Patienten persönlich reserviert. Kurzfristige Absagen führen zu Einnahmeausfällen, da die Krankenkassen nur tatsächlich erbrachte Leistungen vergüten. Erfolgt eine Terminabsage nicht fristgerecht, spätestens 48 Stunden vor dem Termin, ist privat ein Ausfallhonorar zu entrichten.