Von der Sprechstunde bis zur Antragsstellung

Ablauf

Sprechstunde


Der Start in eine Psychotherapie beginnt mit einer Sprechstunde. Die Sprechstunde dient dazu, ihre psychischen Beschwerden einzuschätzen. Ist eine Behandlung angezeigt oder reichen Selbsthilfe- und Beratungsangebote? Besteht eine psychische Erkrankung mit Behandlungsbedarf, werden Sie über die Diagnose und die mögliche Behandlung (Psychotherapie, Einzel- oder Gruppenpsychotherapie, unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren, weitere Behandlungsmöglichkeiten) informiert.

 

Probatorik


In den „probatorischen Sitzungen“ plane ich mit Ihnen gemeinsam die konkrete Behandlung. Sie erfahren, wie konkret Ihre Beschwerden und deren Ursachen bearbeitet werden können. Zudem kläre ich, ob ein stabiles Arbeitsbündnis aufgebaut werden kann. Die „probatorischen Sitzungen“ dienen Ihnen dazu, sich zu entscheiden, ob Sie sich bei mir wohl fühlen und ob Sie eine Therapie bei mir und eine Veränderung in ihrem Leben beginnen möchten.

 

Antragsstellung


Nach der Probatorik, muss zuerst bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Mit der Therapie kann erst nach der Bewilligung durch die Krankenkasse begonnen werden.

 

Therapiedauer


Eine Kurzzeittherapie umfasst 12-24 Stunden. Bei komplexeren Problematiken kann es notwendig sein, die Therapie zu verlängern, um eine ausreichende Veränderung zu erzielen. Die Höchstgrenze liegt in der gesetzlichen Krankenversicherung bei 80 Stunden.

 

Die Therapiesitzungen dauern 50 Minuten und finden in der Regel wöchentlich zu einem festen Termin statt.

 

Akutbehandlung


Akutbehandlungen müssen bei der KK nicht beantragt, sondern nur angezeigt werden. Diese ist gedacht für Patienten, die rasch Hilfe brauchen und ohne diese möglicherweise schwerer erkranken würden, nicht mehr arbeiten könnten oder in ein Krankenhaus eingewiesen werden müssten.